§ 1 VORAUSSETZUNGEN
Teilnehmen kann jede volljährige Person, die sich ordnungsgemäß angemeldet und registriert hat und im Besitz einer offiziellen Startnummer des Schwarzwald Super! ist. Minderjährige über 16 Jahre benötigen für die Anmeldung die Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
§ 2 OBLIEGENHEITEN
(1) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, seine/ihre gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Schwarzwald Super! selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation zu beurteilen. Er/Sie hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens einen Helm tragen. Der Helm muss den gültigen Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen. Die Teilnehmenden haben außerdem Werkzeug und Ersatzteile für die gängigsten Reparaturen mitzuführen.
(2) Den in der Ausschreibung enthaltenen Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung vorzunehmen.
(3) Alle in der Ausschreibung und im Reglement (beides abrufbar per unter www.schwarzwald-super.de) sowie die in den Teilnehmendeninformationen ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmenden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende das Reglement und die AGB an.
§ 3 ABSCHLUSS DES VERTRAGES
(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Vertragsangebot des Teilnehmenden an den Veranstalter darstellt, ist über die Online-Anmeldung unter www.schwarzwald-super.de oder am Start möglich.
(2) Jeder Teilnehmende kann nur sich selbst und nur einmal pro Veranstaltung anmelden. Doppelte Anmeldungen werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmende oder sein Erziehungsberechtigter bei der Online-Anmeldung die AGB, das Reglement und den Haftungsausschluss anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmende die Anmeldebestätigung erhalten haben.
(4) Das Organisationskomitee kann jederzeit entscheiden, eine Anmeldung zu akzeptieren oder nicht oder jederzeit einen Angemeldeten von der Veranstaltung auszuschließen, sofern dieser dem Image der Veranstaltung Schaden zufügen kann.
§ 4 WIDERRUFSRECHT
Als Verbraucher (§13 BGB) haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung hinsichtlich der bestellten Leistungen innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief oder Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: kontakt@schwarzwald-super.de
§ 5 ZAHLUNG
(1) Teilnehmende zahlen über unseren Partner tito per Kreditkarte oder per paypal. Über eine Mail an kontakt@schwarzwald-super.de kann auch eine Bezahlung per Überweisung erfolgen.
§ 6 AKKREDITIERUNG
(1) Der Teilnehmende erhält seine Startunterlagen bei der Registrierung gegen Vorlage der offiziellen Anmeldebestätigung und seines Personalausweises / Reisepasses. Ist der Teilnehmende verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer schriftlich bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die Startunterlagen können nur von Personen abgeholt werden, welche sich als bevollmächtigt ausweisen können. Wir können die Startunterlagen leider nicht zusenden.
(2) Sofern der Teilnehmende seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, wird ihm eine Ersatzbestätigung ausgehändigt.
(3) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Registrierung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
§ 7 RÜCKTRITT / DISTANZÄNDERUNG / TEILNEHMERWECHSEL
(1) Der Teilnehmer kann bei der Anmeldung von der Möglichkeit einer Rücktrittsversicherung Gebrauch machen. Diese kann für 10€ Versicherungsprämie abgeschlossen werden. Von der Rücktrittsversicherung ausgeschlossen sind alle zusätzlich gebuchten Leistungen. Im Versicherungsfall erfolgt ausschließlich eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages durch den Versicherer. Die Rücktrittsversicherung ist eine Leistung des Veranstalters. Die Rücktrittsversicherung ist gültig bis eine Woche nach der Veranstaltung.
Die Inanspruchnahme der Rücktrittsversicherung erfolgt schriftlich per Mail an: kontakt@schwarzwald-super.de
(2) Ein Rücktritt mit Erstattung des Startgeldes ohne abgeschlossene Versicherung ist nicht möglich. Im begründeten Fall kann eine Übertragung des Startplatzes auf das folgende Jahr gewährt werden. Diese Möglichkeit besteht bis eine Woche nach der Veranstaltung muss schriftlich per Mail erfolgen an: kontakt@schwarzwald-super.de
(3) Eine nachträgliche Distanzänderung ist möglich. Der Veranstalter ist berechtigt bei schlechter Witterung oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen die Strecke zu verkürzen und das Zeitlimit zu verändern. Den Organisatoren steht das Recht zu, Teilnehmende, die sich in irgendeiner Weise unkorrekt verhalten, von der Veranstaltung auszuschließen. Ebenso können die Organisatoren Teilnehmende aus der Veranstaltung nehmen, die offensichtlich den Kontrollpunkt nicht mehr zeitgerecht passieren können. Bei Gefahr ist auch eine Absage oder ein Abbruch durch die Behörden möglich.
(4) Darüber hinaus kann der Teilnehmende nach Erhalt seiner offiziellen Anmeldebestätigung, persönlich oder per Mail einen Ersatzteilnehmenden benennen, der alle gebuchten Leistungen übernehmen muss.
§ 8 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN
(1) Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder Sicherheitsgründen hat der Teilnehmende daraus keinen Anspruch auf Schadensersatz (wie z.B. für Anreisekosten).
(2) Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch gegenüber dem Veranstalter. Ansprüche gegen die Rücktrittsversicherung bleiben davon unberührt.
§ 9 HAFTUNG
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmende erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Radtourismusfahrt bekannt sind.
(2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – für alle Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Erfüllungsgehilfen.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmenden. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
(4) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmende verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
§ 10 DATENERHEBUNG- UND VERWERTUNG
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.
(2) Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten relevanten Daten durch Dritte für die Fotosuche erfasst bzw. an diese zu dem Zwecke weitergegeben werden.
(3) Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die erfassten Daten nach vorstehender Ziffer 2 sowie sein Name und seine Startnummer auf der Veranstaltungshomepage sowie auf der Homepage des offiziellen Fotopartners veröffentlicht werden.
(4) Der Teilnehmende erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte.
(5) Der Teilnehmende stimmt zu, dass seine Daten für eventbezogene Mailings genutzt werden dürfen.
§11 ÄNDERUNGEN
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Programmänderungen durchzuführen. Alle offiziellen Änderungen und Mitteilungen werden auf unserer Homepage www.schwarzwald-super.de kommuniziert. Eventuelle Änderungen werden bei der Startpaketausgabe an den Infotafeln ausgehängt. Diese haben letztendlich Gültigkeit und sind verbindlich.